„Der Seniorenwohnpark bietet als behagliches Zuhause einen hohen Wohnkomfort, professionelle Pflege und engagierte Betreuung mit vielfältigen Angeboten.“
L. Mook, Leitung SENIORENWOHNPARK Giesen

Wir hören Sie auch nach HinSchG.

Da die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln und Verhaltensgrundsätze in unserem Unternehmen oberste Priorität haben, ist es uns wichtig, von möglichem Fehlverhalten von Mitarbeitenden zu erfahren und dieses zu unterbinden. Im Hinweisgeberschutzsystem werden eingehende Hinweise unabhängig und vertraulich bearbeitet.

Das Hinweisgeberschutzsystem garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene und Mitarbeitende, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltes mitwirken. Es werden keine Benachteiligungen von Hinweisgebenden und allen Personen, die zu Untersuchungen beitragen, toleriert. Der Seniorenwohnpark bietet auch die Möglichkeit zur anonymen Meldung und Kommunikation.
Neben der Hinweisgeberstelle sind an der Bearbeitung der gemeldeten Verstöße auch andere Stellen im Unternehmen beteiligt.
Neben Beschäftigten, können Geschäftspartner, Kunden und alle Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit unserem Unternehmen in Kontakt stehen, Hinweise bei konkreten Informationen auf Regelverstöße abgeben.
Darunter fallen beispielsweise Verstöße gegen die Unternehmensrichtlinien, Korruption, die Verletzung von Menschenrechten, Betrug, Untreue, Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften. 

Sofern es sich z.B. um eine Kundenbeschwerde handelt, wenden Sie sich bitte an unsere Büros; dieses Thema wird nicht vom Hinweisgeberschutzsystem behandelt.

Wie wird Ihre Meldung bearbeitet?


Nach der Hinweisgabe erhalten Sie innerhalb der 7-Tage-Frist eine Eingangsbestätigung. Ihre Meldung wird unter Beachtung aller erforderlichen Verfahrensgrundsätze (z.B. Vertraulichkeit, Schutz der Hinweisgebenden) gründlich geprüft. Sofern von Ihnen weitere Informationen benötigt werden, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf. Daher bitten wir Sie, auch bei einer anonymen Hinweisgabe eine Kontaktmöglichkeit zu hinterlassen. Wir informieren Sie, nach Prüfung des Sachverhaltes, innerhalb von 3 Monaten über geplante/ergriffene Folgemaßnahmen.
Bitte formulieren Sie Ihren Hinweis so konkret wie möglich:
- Um wen geht es bzw. wer ist betroffen?
- Schilderung des Sachverhaltes
- Wann ist der Vorfall passiert?
- Wo hat sich der Vorfall ereignet?
Eine Ermittlung wird erst nach sorgfältiger Prüfung und bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Regelverstoß eingeleitet.


Kontaktmöglichkeiten
E-Mail
Sie erreichen unser Hinweisgebersystem über die folgende Adresse: depot(ätt)senioren-wohnpark.net 

Gerne können Sie an gleiche Adresse auch einen Terminvorschlag für einen persönlichen Termin mailen.
Postanschrift
Seniorenwohnpark Giesen GmbH, Hinweismeldestelle, Obernweg 21, 31180 Giesen
Als externer Meldekanal für Deutschland nimmt folgende von der deutschen Regierung ernannte Behörde ebenfalls Hinweise auf potentielles Fehlverhalten entgegen: Bundesamt für Justiz, Hinweisgeberstelle

Kontaktformular